Euklids Elemente Buch I

23 Definitionen · 5 Postulate · 5 Axiome · 48 Propositionen

Proposition I.37 · Lehrsatz

Dreiecke auf derselben Grundlinie und zwischen denselben Parallelen sind einander gleich.

Ziehen Sie die rot umrandeten Punkte. Die Figur ändert sich, und jeder Schritt des Beweises bleibt gültig.
  1. ABC, DBC seien Dreiecke auf derselben Grundlinie BC und zwischen denselben Parallelen AD, BC. Behauptung: Das Dreieck ABC ist dem Dreieck DBC gleich. (Ziehen Sie A, B, C oder D.)
  2. Man verlängere AD nach beiden Seiten bis E, F; durch B ziehe man BE parallel zu CA und durch C ziehe man CF parallel zu BD.
    Postulat 2Proposition I.31
    Postulat 2: dass man eine begrenzte gerade Linie zusammenhängend gerade verlängern kann,
    Proposition I.31: Durch einen gegebenen Punkt eine einer gegebenen Geraden parallele Gerade zu ziehen.
  3. Dann ist jede der Figuren EBCA, DBCF ein Parallelogramm; sie stehen auf derselben Grundlinie BC und zwischen denselben Parallelen BC, EF; also sind sie gleich.
    Proposition I.35
    Proposition I.35: Parallelogramme auf derselben Grundlinie und zwischen denselben Parallelen sind einander gleich.
  4. Die Diagonale AB halbiert das Parallelogramm EBCA, also ist das Dreieck ABC die Hälfte von EBCA; die Diagonale DC halbiert DBCF, also ist das Dreieck DBC die Hälfte von DBCF.
    Proposition I.34
    Proposition I.34: Im Parallelogramm sind die gegenüberliegenden Seiten und Winkel einander gleich, und die Diagonale halbiert es.
  5. Die Hälften von Gleichem sind aber einander gleich; also ist das Dreieck ABC dem Dreieck DBC gleich.